Öffentliche Planauflage - Teilrevision der Ortsplanung "Naturgefahren und Gewässerräume"

1. September 2025
Der Gemeinderat der Stadt Langenthal bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die vorerwähnte Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage.

Die Teilrevision der Ortsplanung "Naturgefahren und Gewässerräume" besteht aus:

  • Zonenplan "Naturgefahren"
  • Zonenplan "Gewässerräume"
  • Baureglementsänderung
  • Änderung Zonenplan mit Gefahrengebieten Ortsteil Obersteckholz vom 04. September 2013

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 1. September 2025 bis 1. Oktober 2025, im Verwaltungszentrum Langenthal, Jurastrasse 22 im 3. Stock, sowie unter www.langenthal.ch/auflagen öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Teilrevision der Ortsplanung beim Gemeinderat der Stadt Langenthal schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Eingaben sind an das Stadtbauamt, Fachbereich Stadtentwicklung, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal oder per E-Mail an stadtbauamt@langenthal.ch zu richten.

Zugehörige Objekte

Name
Baureglementsänderung (PDF, 240.93 kB) Download 0 Baureglementsänderung
Erläuterungsbericht (PDF, 40.27 MB) Download 1 Erläuterungsbericht
Handänderung Zonenplan mit Gefahrengebieten Obersteckholz (PDF, 14 MB) Download 2 Handänderung Zonenplan mit Gefahrengebieten Obersteckholz
Mitwirkungsbericht (PDF, 162.88 kB) Download 3 Mitwirkungsbericht
Zonenplan Gewässerräume (PDF, 6.05 MB) Download 4 Zonenplan Gewässerräume
Zonenplan Naturgefahren (PDF, 6.04 MB) Download 5 Zonenplan Naturgefahren